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NATURA 2000 FFH-Managementpläne

Anlass und Projekthintergrund

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften (1992) hat am 21. Mai 1992 die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie = FFH-Richtlinie) erlassen. Ziel der FFH-Richtlinie ist die Schaffung eines kohärenten europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000". Gemäß Artikel 4 der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, fachlich geeignete Gebiete vorzuschlagen, aus denen im weiteren Verfahren eine Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung erstellt wird.

Die Mitgliedsstaaten legen für die FFH-Gebiete notwendige Erhaltungsmaßnahmen fest. Es werden geeignete Bewirtschaftungspläne eigens für die Gebiete aufgestellt und geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art vorgeschlagen und festgelegt (Art. 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie).

Nach Art. 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, alle sechs Jahre einen nationalen Bericht über die Umsetzung der geplanten und durchgeführten Maßnahmen zu erstellen. Dieser Bericht gibt Auskunft über die Erhaltungsmaßnahmen und deren Umsetzung sowie deren Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie.

Das FFH-Gebiet „NSG Flachstal" (DE 4728-302) sowie wurde im September 2000 durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt als FFH-Gebiet vorgeschlagen und an die EU-Kommission gemeldet. Mit der Aufnahme in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region erfolgte im Dezember 2004 die Bestätigung durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt der Europäischen Union - Amtsblatt EG Nr. L 382/47 vom 28. Dezember 2004).

Die Erstellung der Managementpläne für die beiden FFH-Gebiete „NSG Flachstal" und "Mittelgrund" erfolgten auf Grundlage des Artikels 6, Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG. Die Beauftragung der Managementpläne erfolgte im November 2013. Die Planungen für beide Gebiete wurden im Juli 2014 öffentlich bekannt gemacht. Die Bearbeitung der FFH-MaP erfolgte parallel zur bereits im Juni 2013 begonnenen Entwicklungsplanung für die beiden Nationalen Naturerbeflächen „Flachstal" und "Ruppersdorf" im Rahmen eines Pilotprojektes des Bundes (siehe Naturerbe-Entwicklungsplan). Die Planentwürfe zu beiden bearbeiteten Gebieten wurden am 28.11.2014 vorgelegt.


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